Umsetzung der Teststrategie an den Schulen in Baden-Württemberg
Am 8. April 2021 erreichte uns eine neue Anordnung aus dem Kultusministerium zur „Umsetzung der Teststrategie an den Schulen Baden-Württembergs“.
Dies sind die wesentlichen Punkte dieser Anordnung:
• Als weitere Schutzmaßnahme (neben Abstands- und Hygieneregeln sowie der Maskenpflicht) ist für jede Schülerin und für jeden Schüler (und auch für das gesamte schulische Personal) zweimal pro Schulwoche ein Antigen-Selbsttest vorgesehen.
• Diese Selbsttestung wird angeleitet und findet in der Organisationshoheit und Verantwortung der Schule statt.
• Die sogenannten „Testkits“ werden vom Land Baden-Württemberg an den Schulträger geliefert. Damit bestimmt das Land die Auswahl der Schnelltests. (Am Dienstag, 13. April 2021, erreichte uns die erste Lieferung mit 1300 Tests der Firma Roche: SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test)
• Es gilt eine „indirekte Testpflicht“: Wer keine negative Testung vorweisen kann, darf nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Eltern aller Schülerinnen und Schüler erhalten zum Wochenende (16. April) einen Brief mit weiteren Erläuterungen zu diesem Thema.